Die Kosten häuslicher Betreuung hängen von Anforderungen und dem konkreten Angebot ab. Eine allgemeine Monatspauschale lässt sich aus einem Pflegegrad allein nicht ableiten. Aufgaben, Zuständigkeiten und Bedingungen werden vor einer Entscheidung besprochen.
Wir betreuen Zuhause organisiert die Vermittlung über Partneragenturen. Welche Vertragspartner, Kostenbestandteile und Beschäftigungsbedingungen für den jeweiligen Vorschlag gelten, muss konkret geklärt sein. Gesetzliche Leistungen bedeuten keine automatische Erstattung der Vermittlung.
Kosten vorab klären
Schildern Sie den Alltag, die Wohnsituation, die benötigte Unterstützung und den gewünschten Beginn. Dazu gehören auch Rückzugsraum, Verpflegung und die Absprache über freie Zeiten.
Sie erhalten Informationen zum konkreten Vorschlag. Fragen zu Aufgabenrahmen, Zuständigkeiten und Kosten sollten vor einer Entscheidung geklärt werden.
- Benötigte Tätigkeiten und besondere Anforderungen
- Wohnbedingungen und eigener Rückzugsraum
- Informationen zum Vorschlag und den beteiligten Vertragspartnern
- Vereinbarte Bedingungen vor dem Beginn
Pflegegeld getrennt vom Angebot prüfen
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können bei den gesetzlichen Voraussetzungen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen erhalten. Die häusliche Versorgung muss in geeigneter Weise sichergestellt sein.
Die Beträge sind Pflegeversicherungsleistungen und keine Preisliste der Betreuungsvermittlung. Ob und wie sie im Einzelfall eingesetzt werden können, ist getrennt vom konkreten Angebot zu prüfen.
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich |
|---|---|
| 2 | 347 € |
| 3 | 599 € |
| 4 | 800 € |
| 5 | 990 € |
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
§ 42a SGB XI nennt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 insgesamt bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr. Dieser gemeinsame Jahresbetrag betrifft Leistungen nach den Voraussetzungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Er ist kein frei zugesagter Zuschuss zu jedem Vermittlungsangebot. Leistungsart, Voraussetzungen und Nachweise müssen zur tatsächlichen Situation passen. Stand: 06.10.2026.
Entlastungsbetrag und Anerkennung
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt bis zu 131 Euro monatlich bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Er ist zweckgebunden und wird für bestimmte erstattungsfähige Leistungen verwendet.
Für Angebote zur Unterstützung im Alltag ist insbesondere die Anerkennung nach Landesrecht relevant. Daraus folgt keine automatische Erstattung einer Vermittlungsgebühr oder beliebiger Privatleistungen. Stand: 06.10.2026.
Ihr nächster Schritt
Für die erste Anfrage genügt der Ort und eine Kontaktmöglichkeit. Wir besprechen den Bedarf und die möglichen Vermittlungsvorschläge persönlich.
Ein gesetzlicher Betrag ersetzt keine Angebotsprüfung. Ob gesetzliche Leistungen zur konkreten Situation passen, muss individuell geklärt werden. Die jeweiligen Voraussetzungen und Kostenbestandteile werden getrennt besprochen.
Stand der Angaben: 6. Oktober 2026. Herausgegeben von Wir betreuen Zuhause, Regensburg. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Voraussetzungen und Leistungen der Pflegeversicherung klären Sie mit Ihrer Pflegekasse; Bedingungen des privaten Angebots mit den jeweiligen Vertragspartnern.
Quellen
- Pflegegeld — § 37 SGB XI (abgerufen am 6. Oktober 2026)
- Gemeinsamer Jahresbetrag — § 42a SGB XI (abgerufen am 6. Oktober 2026)
- Entlastungsbetrag — § 45b SGB XI (abgerufen am 6. Oktober 2026)